Die Volkszeitung (Renmin Ribao) veröffentlichte am 30. Mai einen Kommentar mit dem Titel „Das ‚Portal‘ für unkontrollierte App-Fenstersprünge sollte geschlossen werden“. Darin wird darauf hingewiesen, dass von den 31 Apps und SDKs, die das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie (MIIT) vor kurzem wegen Verstößen gegen Nutzerrechte gemeldet hat, gleich sieben Probleme mit unkontrollierten Fenstersprüngen aufweisen – darunter Sprünge durch Klicken und Wischen in Infofenstern. Diese decken ein breites Spektrum an Methoden ab: hochsensible „Schüttel“-Funktionen, versehentliches Auslösen von Bestellseiten für Essenslieferdienste oder Seiten zur Mitgliedschaftsaufladung sowie das automatische Herunterladen neuer Apps. Einige Designs zielen dabei speziell auf ältere Bevölkerungsgruppen ab. Der Artikel stellt fest, dass solche Praktiken nicht nur die Benutzererfahrung beeinträchtigen, sondern auch das gesetzlich geschützte Wahlrecht der Verbraucher verletzen, rechtswidrig Bewegungssensordaten erfassen, übermäßige Berechtigungen einfordern und sogar die Privatsphäre der Nutzer verletzen könnten. Bereits 2021 habe eine Verbraucherschutzorganisation auf Provinzebene diese Praktiken als Rechtsverletzung eingestuft. Der Artikel bezeichnet App-Fenstersprünge als „digitale Werbeplage“ und macht ihre Hartnäckigkeit an einem krankhaften Geschäftsmodell fest: Manche Apps verdienen Geld, indem sie versehentliche Nutzerklicks ernten, um anderen Unternehmen Sichtbarkeit zu verschaffen – und betrachten dies sogar als ihre „Existenzgrundlage“.
Angesichts dieser Missstände fordert der Artikel „harte Maßnahmen“ der Regulierungsbehörden: Apps, die wiederholt Abstellungsanordnungen missachten, müssten nicht nur entschlossen aus den Stores entfernt und gesetzlich abgeschaltet werden, sondern es müssten auch die Drahtzieher im Hintergrund – Werbetreibende, Dienstleister usw. – aufgespürt und rechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Damit solle der Teufelskreis aus „Abmahnung und Weitermachen“ oder „Zahlen und sich freikaufen“ durchbrochen werden. App-Stores müssten ihrer vorgelagerten Prüfpflicht nachkommen und strengere Zulassungs- und Überwachungsmechanismen einführen. App-Betreiber müssten erkennen, dass das Wesen der Internetökonomie eine „Erlebnisökonomie und Vertrauensökonomie“ sei – wer die Nutzererfahrung für kurzfristige Gewinne opfere, werde letztlich vom Markt ausgeschlossen.